Vorteile // Berechtigungen
Hoher Ausbildungsstandard
Exzellentes Fach-Know-How – österreichweit garantiert und EU-konform.
Die Werkmeisterschule der BAUAkademie BWZ OÖ ist seit 1996 eine „Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht“ gemäß § 14 Abs. 1 und § 15 Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idgF. Nach positiv absolvierter Abschlussprüfung erhalten die Absolventen ein „Staatsgültiges Zeugnis“ der Republik Österreich.
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Berechtigungen und Vorteile
Was bringt Ihnen die Werkmeisterschule für das Bauwesen?
UMFASSENDE AUSBILDUNG
Die Werkmeisterschule bildet umfassend und praxisorientiert in den facheinschlägigen BAU-Wissensgebieten aus! QUALIFIKATIONSNIVEAU IN DER EUROPÄISCHEN UNION (vgl. „Industriemeister“ in Deutschland, „Master-Craftsman“ bzw. „Foreman“): Gemäß Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist der Werkmeisterabschluss ein Diplom der dritten Niveaustufe (Artikel 11, Buchstabe c). Die Werkmeisterausbildung stellt laut Anhang III einen reglementierten Ausbildungslehrgang gemäß Artikel 13, Absatz 2, Unterabsatz 3 dar. Anmerkung: In die neue Richtlinie 2005/36/EG wurden u. a. die Richtlinien 92/51/EWG Anhang D und 95/43/EG eingearbeitet. BEFÄHIGUNG Gemäß § 18 Gewerbeordnung, BGBl. 194/1994 ist für die Befähigung für das Baumeistergewerbe unter anderem eine Bauleiter- oder Poliertätigkeit erforderlich. Durch den Abschluss einer Werkmeisterschule und die erfolgreiche Ablegung des – an den Werkmeisterschulen der BAUAkademien angebotenen – Zusatzlehrganges für die „Unternehmerprüfung“ legen Sie den Grundstein für den Sprung in die Selbstständigkeit. |
LEHRLINGSAUSBILDERPRÜFUNG
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. 253/1979 ersetzt der erfolgreiche Abschluss einer Werkmeisterschule die Ausbilderprüfung nach § 29 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. 142/1969, in der Fassung BGBl. 23/1993. BERUFSREIFEPRÜFUNG „FACHBEREICH“ Gemäß BGBl. II 268/2000 § 2 Abs. (1) und BGBl. I 68/1997 § 3 Abs. (2) entfällt bei erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule die im Berufsreifeprüfungsgesetz BGBl. I 68/1997 § 3 Abs. (1) Z4 festgelegte Teilprüfung „Fachbereich“. |
Ihre Vorteile
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Eckdaten
GESAMTDAUER
1.100 Lehreinheiten, aufgeteilt auf 2 Semester TERMIN // ZEITEN 07.01.–27.03.2025 Mo–Do (2 x Fr) 08:00–18:00 Uhr KOSTEN 1. Semester: € 3.750,– // 2. Semester: € 3.750,–* KURSNUMMER 40306014 (Hochbau), 40343014 (Tiefbau) * Preise für das Schuljahr 2024/2025, 0 % USt. Förderungsmöglichkeiten über das OÖ Bildungskonto! Den detaillierten Terminplan erhalten Sie in der BAUAkademie BWZ OÖ! |