Werkmeisterschule
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Vorteile // Berechtigungen
Werkmeisterschule für Bauwesen

Hoher Ausbildungsstandard
Exzellentes Fach-Know-How – österreichweit garantiert und EU-konform.

Die Werkmeisterschule der BAUAkademie BWZ OÖ ist seit 1996 eine „Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht“ gemäß § 14 Abs. 1 und § 15 Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idgF. Nach positiv absolvierter Abschlussprüfung erhalten die Absolventen ein „Staatsgültiges Zeugnis“ der Republik Österreich.

Berechtigungen und Vorteile

Was bringt Ihnen die Werkmeisterschule für das Bauwesen?
UMFASSENDE AUSBILDUNG
Die Werkmeisterschule bildet umfassend und praxisorientiert in den facheinschlägigen BAU-Wissensgebieten aus!

QUALIFIKATIONSNIVEAU IN DER EUROPÄISCHEN UNION
(vgl. „Industriemeister“ in Deutschland, „Master-Craftsman“ bzw. „Foreman“):
Gemäß Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist der Werkmeisterabschluss
ein Diplom der dritten Niveaustufe (Artikel 11, Buchstabe c). Die Werkmeisterausbildung stellt laut Anhang III einen reglementierten Ausbildungslehrgang gemäß Artikel 13, Absatz 2, Unterabsatz 3 dar. Anmerkung: In die neue Richtlinie 2005/36/EG wurden u. a. die Richtlinien 92/51/EWG Anhang D und 95/43/EG eingearbeitet.

BEFÄHIGUNG
Gemäß § 18 Gewerbeordnung, BGBl. 194/1994 ist für die Befähigung für das Baumeistergewerbe unter anderem eine Bauleiter- oder Poliertätigkeit erforderlich. Durch den Abschluss einer Werkmeisterschule und die erfolgreiche Ablegung des – an den Werkmeisterschulen der BAUAkademien angebotenen – Zusatzlehrganges für die „Unternehmerprüfung“ legen Sie den Grundstein für den Sprung in die Selbstständigkeit.

LEHRLINGSAUSBILDERPRÜFUNG
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. 253/1979 ersetzt der erfolgreiche Abschluss einer Werkmeisterschule die Ausbilderprüfung nach § 29 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. 142/1969, in der Fassung BGBl. 23/1993.

​
BERUFSREIFEPRÜFUNG „FACHBEREICH“
Gemäß BGBl. II 268/2000 § 2 Abs. (1) und BGBl. I 68/1997 § 3 Abs. (2) entfällt bei erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule die im
Berufsreifeprüfungsgesetz BGBl. I 68/1997 § 3 Abs. (1) Z4 festgelegte Teilprüfung „Fachbereich“.


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Ihre Vorteile

  • Beste Karrierechancen am BAU
  • Bildet Sie in Bautechnik & Baubetrieb umfassend aus
  • Sehr praxisbezogener Unterricht
  • Top Vortragende – sehr erfahrene Baupraktiker
  • Berechtigung zur Teilnahme an einer HTL-B
  • Ersetzt die 4. Teilprüfung der Berufsreifeprüfung
  • Ersetzt mit einem 80-stündigen Zusatzlehrgang
    die Unternehmerprüfung
    ​
  • NUR zwei Semester Ausbildungsdauer – berufsbegleitend

Eckdaten

GESAMTDAUER
1.100 Lehreinheiten, aufgeteilt auf 2 Semester

TERMIN // ZEITEN
07.01.–27.03.2025 
Mo–Do (2 x Fr) 08:00–18:00 Uhr

KOSTEN
1. Semester: € 3.750,– // 2. Semester: € 3.750,–*

KURSNUMMER
40306014 (Hochbau), 40343014 (Tiefbau)

* Preise für das Schuljahr 2024/2025, 0 % USt. Förderungsmöglichkeiten über das OÖ Bildungskonto! Den detaillierten Terminplan erhalten Sie in der BAUAkademie BWZ OÖ!

to the top der Baubranche –
mit der Werkmeisterschule mit der BAUAkademie BWZ OÖ!

Infomieren Sie sich jetzt beim kostenlosen Infoabend!

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BAUAkademie BWZ OÖ
Lachstatt 41 | 4221 Steyregg
Telefon 0732 24 59 28
[email protected]
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